Umsatzsteuerfreie Lieferung innerhalb der EU


Händler die eine bestätigte Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, können wir an die registrierte Adresse auch ohne Umsatzsteuer beliefern.

Privatpersonen müssen auch innerhalb der EU die Umsatzsteuer bezahlen.


Umsatzsteuerfreie Lieferungen in Drittländer


Bei Lieferungen in Ländern, die nicht zur EU gehören, können wir ohne die erhobene Umsatzsteuer liefern. Wir müssen dafür dem deutschen Finanzamt nachweisen, dass die Ware auch geliefert wurde. Dies geht nur über unseren Paketdienst. Eine Sendung per Brief reicht als Nachweis nicht aus.

Wenn die Lieferung nach Deutschland geht, um Versandkosten zu sparen, ist die Umsatzsteuerbefreiung auch nicht ohne Weiteres möglich.

Einige Händler bieten dies zwar an, es ist aber an Auflagen durch den deutschen Zoll gebunden.

Weitere Hinweise gibt es hier:
www.zoll.de

Der Käufer müsste die Ausfuhr am Zoll bestätigen lassen und uns zusenden, ansonsten verlangt das Finanzamt die Umsatzsteuer von uns ein. Leider hatten in Vergangenheit einige Käufer dies vergessen und wir mussten die Steuer bezahlen obwohl der Käufer sie bei uns nicht bezahlt hatte. Eine weitere Option war es, dass wir dem Kunden die Umsatzsteuer berechnen, und wir sie nach Erhalt der Bescheinigung überweisen. Dies sollte mit SEPA Überweisung auch kein Problem darstellen. Jedoch bieten einige Banken in Drittländern keine SEPA an, und wir mussten die Auslandsüberweisungsgebühren bezahlen. Von daher liefern wir nach Deutschland nur mit Umsatzsteuer. Eine nachträgliche Rückerstattung durch uns bieten wir daher nicht an.

Wir weisen auch darauf hin, dass in dem Zielland eventuell ein Einfuhrzoll erhoben wird und die dort geltende Umsatzsteuer bezahlt werden muss. Wenn die USt im Zielland höher ist als die USt in Deutschland wird es sogar teurer.